1 Vorwort
Das Projekt „Plietschpedder“ ist ein kostenloses Angebot des Allgemeinen Deutschen Fahrradclub Schleswig-Holstein e.V., der Stadt Tornesch und dem Fahrradhaus Schawo. Wir wollen Mobilität in Tornesch ohne Auto ermöglichen und koordinieren deshalb die Leihe verschiedener Lastenräder. Wir bitten dich, so sorgsam wie möglich mit den Lastenrädern umzugehen, damit diese so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung stehen. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.
2 Allgemeines
- Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe von den Lastenfahrrädern (im Weiteren “Fahrrad”) innerhalb des Projekts „Plietschpedder“ des eingetragenen Vereins mit dem
Namen Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Schleswig-Holstein e. V. (im Weiteren als “Anbieter” bezeichnet) an registrierte Nutzer_innen (im Weiteren als “Nutzerin” bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich. - Mit der Inanspruchnahme der Leihe des auf der Homepage des Projekts „Plietschpedder“ genannten Fahrrades erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
- Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Fahrrad.
- Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
3 Buchung, Abholung und Rückgabe
- Die Buchung erfolgt jeweils für ganze Tage über das Buchungsportal auf www.plietschpedder.de. Die Buchung ist aktuell für maximal einen Tag möglich.
- An den gebuchten Tagen kann die Nutzerin das Fahrrad während der Öffnungszeiten an der entsprechenden Station unter Angabe des bei der Buchung erhaltenen Codeworts ausgehändigt bekommen. Vor Ort wird zusätzlich der Name der Nutzerin notiert und der Erhalt des funktionstüchtigen Fahrrads per Unterschrift bestätigt. Das Mindestalter für die Nutzung des Angebotes beträgt 18 Jahre.
- Wer das Rad über Nacht an einem verschlossenen Ort aufbewahren kann, kann es auch am Folgetag abgeben. Die Rückgabe muss dann allerdings unmittelbar zu Beginn der morgendlichen Öffnungszeiten erfolgen, damit etwaige Nachnutzer nicht auf das Rad warten müssen. Dazu bitte die Ausgabestation informieren und eine Telefonnummer hinterlassen.
- Damit möglichst viele Nutzerinnen die Möglichkeit zur Ausleihe haben, nutzt das Rad bitte nicht häufiger als 3 Mal pro Monat. Sollte sich abzeichnen, dass einzelne Nutzerinnen das Rad sehr oft
nutzen und daher andere nicht zum Zug kommen, so behält sich der Anbieter vor, diese Regelung ggf. stärker zu reglementieren.
4 Benutzungsregeln
- Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird.
- Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades.
- Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
- Das Fahrrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet.
- Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen. - Das Fahrrad ist beim Abstellen immer an einem festen Gegenstand mit dem ausgehändigten Schloss anzuschließen (Laternen, Fahrradständer, …), sodass es nicht ohne Gewaltanwendung
entfernt werden kann. Das gilt auch bei kurzer Abwesenheit. Sollte es dennoch gestohlen werden, wird die Nutzerin den Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen und den Verleiher kontaktieren. Die
Nutzerin haftet andernfalls für den Verlust. - Die Nutzerin versichert mit dem Akzeptieren der Nutzungsbedingungen, dass sie sich bei einer der regelmäßig angebotenen Einführungsaktionen oder durch Einweisung eines erfahrenen Nutzers mit dem Umgang mit einem Lastenrad im Vorfeld vertraut gemacht hat.
5 Haftung
- Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen.
- Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon.
6 Kontakt
Sollte es etwas geben, von dem du als (potenzielle) Nutzerin glaubst, dass wir als Anbieter es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann ruf uns bitte an oder schreib uns eine Mail.
Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen.
Ein letzter Vorbehalt: Da sich das Projekt im Aufbau befindet und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich der Anbieter vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe
einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.